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Ratgeber zum Thema:
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall (3)
Verkehrsunfall im Ausland
Unfallrecht
Mietwagen oder Ersatz
Nutzungsausfall
Verkehrsunfall (2)
Verkehrsunfall
Ansprüche Dritter bei Tötung
Frage:
Ich bin unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Welche Schäden kann ich geltend machen?
Antwort:
Aufgrund der Aufregung verlieren Unfallbeteiligte oftmals den Überblick. Sie wissen nicht welche Ansprüche ihnen zustehen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und suchen Sie zunächst einen Rechtsanwalt auf.
Folgende Schäden treten typischerweise bei einem Verkehrsunfall auf:
• Sachschäden: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Standkosten, Wertminderung des eigenen Pkws, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschaden (der eigene Pkw kann nicht genutzt werden), Schadenspauschale in Höhe von 25 Euro (für Porto-, Telefonkosten), An- und Abmeldekosten, Rechtsanwaltskosten.
• Personenschäden: Schmerzensgeld, Arzt- und Behandlungskosten, Besuchskosten naher Angehöriger, vermehrte Bedürfnisse (Anschaffung von medizinischen Hilfsgeräten, behindertengerechter Umbau einer Wohnung u.a.), Haushaltsführungsschaden (der Geschädigte kann seinen Haushalt für sich und/oder seine Familie nicht mehr führen), Verdienstausfall, Fortkommensschaden (z. B. wegen Abbruch einer Ausbildung).
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Verkehrsunfall im Ausland
Frage:
"Ich
habe meinen Urlaub in Spanien verbracht und hatte dort
leider einen ärgerlichen Verkehrsunfall. Wie bekomme ich
meinen Schaden ersetzt? Was wäre, wenn ich einen Unfall mit
einem Spanier hier in Deutschland hätte?"
Antwort:
Ein Unfall im Ausland kann enorme praktische und
rechtliche Probleme aufwerfen. Eine Erleichterung hat die 4.
Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie erbracht. Danach kann
man sich nunmehr bei einem Unfall in einem EU-Land hier in
Deutschland an den zuständigen
Schadensregulierungsbeauftragten wenden. Dieser hat
innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu
unterbreiten. an.
Kommt es zu keinem befriedigenden Ergebnis, bleibt es jedoch
dabei, dass der Anspruch bei dem im Ausland zuständigen
Gericht und in der Regel nach ausländischem Recht geltend
gemacht werden muss. Ich arbeite dann mit deutsch
sprechenden ausländischen Kollegen zusammen.
Bei einem Unfall im Inland mit ausländischen Beteiligten
erfolgt die Schadensregulierung auf der Grundlage des
Grüne-Karten-Systems. Diesem gehören heute fast alle
europäischen Staaten und mehrere nichteuropäischen Staaten
an. Hier sind die Ansprüche an das deutsche Büro Grüne Karte
zu richten und können diesem gegenüber auch eingeklagt
werden.“
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Frage:
"Meine Frau hatte einen schweren Verkehrsunfall,
weil ihr die Vorfahrt genommen wurde. Sie liegt für vier
Wochen im Krankenhaus und danach wird es noch einige Zeit
dauern, bis sie wieder gesund ist. Sie kann deshalb vorerst
nicht den Haushalt für unsere fünfköpfige Familie führen.
Können wir auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft
einstellen? Was darf die Ersatzkraft kosten? Was ist, wenn
wir uns in den nächsten Wochen behelfen würden?"
Antwort:
"Hausarbeit ist ein Wirtschaftsfaktor, ebenso wie eine
Tätigkeit außer Haus. Kann der haushaltsführende Ehegatte
den Haushalt nicht mehr führen, weil er verletzt wurde, ist
er berechtigt, auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft
einzustellen.
Für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten ist entscheidend,
wie viel Stunden der Ehegatte zuvor tatsächlich für die
Haushaltstätigkeit aufgewandt hat, ob die Haushaltstätigkeit
ganz oder teilweise wegfällt und welche Anforderungen die
Ersatzkraft erfüllen muss (z. B. Säuglingsbetreuung). Neben
der üblichen Hausarbeit, wie Wäsche waschen und Kochen,
gehören auch Gartenarbeit und Reparaturen dazu. Die
Berechnung ist im Einzelfall schwierig. In der Praxis gibt
es Tabellen, denen Durchschnittswerte (z. B. 5,6 Stunden/Tag
im Zwei-Personen-Haushalt) entnommen werden können.
Der Stundensatz der Ersatzkraft hängt von der Ortsüblichkeit
und der erforderlichen Qualifikation der Ersatzkraft ab und
liegt in Thüringen in der Regel zwischen 8,00 € und 15,00 €.
Sie können also auf Kosten des Schädigers eine Ersatzkraft
zu den vorgenannten Konditionen einstellen. Aber auch wenn
Sie sich behelfen und keine Ersatzkraft einstellen, können
Sie die Kosten in voller Höhe geltend machen und das Geld
für sich behalten.“
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Mietwagen oder Ersatz Nutzungsausfall
Frage:
"Nach
einem Verkehrsunfall muss ich mein Auto
reparieren lassen. Ich überlege, für die
Dauer einen Mietwagen zu nehmen. Was ist mit
den Kosten? Was ist, wenn ich auf eine
Anmietung verzichte?"
Antwort:
"Da Sie
Ihr Auto nicht nutzen können, hat Ihnen der
Schädiger die Kosten für die Anmietung eines
gleichwertigen Ersatzfahrzeugs zu ersetzen.
Wenn Sie auf die Anmietung verzichten,
können Sie meist Zahlung wegen
Nutzungsausfall verlangen.
Mieten
Sie ein Fahrzeug , heißt es aufpassen, damit
Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen
bleiben. Sie müssen Angebote von zwei oder
drei Vermietern der Region einholen und
grundsätzlich den günstigeren Normaltarif
und nicht den teueren Unfallersatztarif
wählen. Auch haben Sie sich die ersparte
Nutzung des eigenen PKW anrechnen zu lassen,
es sei denn, Sie wählen ein Fahrzeug,
welches mindestens eine Typenklasse
niedriger ist. Der Schädiger hat Ihnen zudem
nur die Kosten nach der Schadenquote zu
ersetzen.
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, können
Sie Ihre Haushaltskasse aufbessern. Für die
normale Dauer einer Reparatur (5 bis 12
Tage) oder Ersatzbeschaffung (2 bis 3
Wochen) können Sie zwischen 27,00 € und
99,00 €/Tag entsprechend Ihres Fahrzeugstyps
geltend machen. Dauert die Reparatur oder
die Ersatzbeschaffung länger, sind
möglicherweise schadenmindernde Maßnahmen
(z. B. Interimsfahrzeug) geboten.“
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Frage:
Ich hatte
einen Verkehrsunfall und mir Name der
Beteiligten, amtliches Kennzeichen etc. notiert,
wie Sie zuletzt empfohlen haben. Was soll ich
weiter tun?"
Antwort:
- "Zunächst haben Sie Ihre Haftpflichtversicherung und ggf.
Ihren Arbeitgeber sowie Kranken- Lebens-,
Rechtsschutzversicherung und
Berufsgenossenschaft zu informieren.
- Dann
werden Sie sich entscheiden müssen, ob Sie Ihr
Fahrzeug reparieren lassen. Sinnvollerweise
sollten Sie vor einem Reparaturauftrag klären,
wie sich die Haftung verteilt und wie viel die
gegnerische Versicherung an Ersatz zu leisten
hat. Übersteigen die veranschlagten
Reparaturkosten 130 % des
Wiederbeschaffungswertes, müssen Sie sich für
ein Ersatzfahrzeug entscheiden.
- Bei
Schäden ab ca. 500,00 EUR ist ein Gutachten zur
Schadenhöhe einzuholen. Darüber hinaus können
Sachverständige Gutachten zur Unfallursache und
zum Unfallverlauf fertigen.
- Sie
werden sich entscheiden müssen, ob Sie ein
Ersatzfahrzeug anmieten (Achtung Kostenfalle!)
oder ob Sie Nutzungsausfall geltend machen.
(Hierzu folgt ein gesonderter Ratgeber.
- Bei
schweren Unfällen mit Personenschäden, Gefahr
strafrechtlicher Sanktionen (z. B.
Führerscheinentzug) sowie in Zweifelsfällen (bei
unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die
Höhe des Ersatzanspruchs) sollten Sie einen
Rechtsanwalt einschalten. Aber auch in anderen
Fällen ist dies sinnvoll, um Ihre Ansprüche
durchzusetzen. Die Kosten sind Ihnen von der
gegnerischen Versicherung zu erstatten, soweit
sich die geltend gemachten Ansprüche als
berechtigt erweisen.“
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Verkehrsunfall
Frage:
"Wenn
ich einen Verkehrsunfall habe, was muss ich
beachten?"
Antwort:
"Ist
man in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist es trotz
aller Aufregung wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und
folgende 7 Regeln zu beachten:
-
Sofort
anhalten – um nicht Unfallflucht zu begehen.
-
Unfallstelle sichern: Andere und sich selbst vor
Folgeschäden bewahren.
-
Rettungswagen rufen und Verletzten erste Hilfe
leisten.
-
Polizei rufen: Ausnahme Bagatellunfälle
-
Beweise sichern: Bei schweren Unfällen sollten die
Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei
nicht verändert werden. Fotos von der
Unfallstelle, der Fahrzeuge, Unfallschäden,
Bremsspuren, Lage von Glassplittern etc.
fertigen, Namen von Zeugen notieren.
-
Unfallprotokoll:
Wesentliche Angaben über die Unfallbeteiligten
(Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungs-Nr.,
Kennzeichen Fahrzeug), Art, Verlauf, Folgen des
Unfalls festhalten.
-
Kein
Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle: Im
Nachhinein sieht der Unfall möglicherweise ganz
anders aus als man zunächst meint. Außerdem
droht Verlust des Versicherungsschutzes.“
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Frage: "Mein Mann ist
bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Was soll ich
tun?"
Antwort:
"Trotz Trauer
und Aufregung ist die rechtlich wichtigste Maßnahme: So
schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Neben den Ansprüchen
als Erbe können nahe Angehörige folgende Forderungen geltend
machen:
-
Beerdigungskosten:
Darunter fallen Erstanlage der Grabstätte, Grabmal,
Feierlichkeiten, Überführungskosten etc.
-
Unterhalt: Im
Todesfall haben die Angehörigen Anspruch auf Ersatz des
entgangenen Unterhalts. Wird bei einem Unfall der
verdienende Ehegatte tödlich verletzt, haben der andere
Ehegatte und die Kinder Anspruch auf eine Geldrente.
Verstirbt der Ehegatte, der den Haushalt geführt hat,
sind die Kosten einer Ersatzkraft zu bezahlen. Der
Ersatzanspruch endet mit Ablauf der mutmaßlichen
Lebensdauer des Getöteten oder mit Ende der
Unterhaltspflicht z. B. bei Kindern mit Abschluss der
Ausbildung. Da die Ermittlung des entgangenen Unterhalts
komplizierte rechtliche und versicherungsmathematische
Fragen aufwirft und auf der Gegenseite eine überlegene
Interessenvertretung (Haftpflichtversicherung)
existiert, empfehle ich nachhaltig, einen Anwalt zu
beauftragen. Schließlich kann die eigene wirtschaftliche
Existenz von der Regelung des Unterhalts abhängen. Und:
Unterschreiben Sie nichts ohne rechtlichen Beistand!“
oben>
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