Arbeitsrecht des
öffentlichen Dienstes
Es handelt sich um eine besondere Kategorie des
Arbeitsrechts. Gegenstand ist das Arbeitsrechtsverhältnis
der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Bei
Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsrechtsverhältnis sind
die Arbeitsgerichte zuständig.
Das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes weist gegenüber
dem Arbeitsrecht der privaten Wirtschaft einige
Besonderheiten auf. Namentlich zu nennen sind Rechtsfragen
der Eingruppierung in die verschiedenen Vergütungsgruppen
der maßgeblichen tarifvertraglichen Regelungen, Rechtsfragen
zur Zulässigkeit von Versetzungen und auf dem Gebiet des
Kündigungsrechtes, insbesondere bei betriebsbedingten
Kündigungen. Auf Grund der Besonderheiten dieser Kategorie
des Arbeitsrechtes sind spezielle Rechtskenntnisse,
insbesondere der geltenden Rechtssprechung, auf diesem
Gebiet erforderlich.
Unsere Kanzlei vertritt hier nahezu ausschließlich den
öffentlichen Arbeitgeber.
RA Dr. Kleinhenz vertritt seit
mehr als einem Jahrzehnt ein Ministerium in
Rechtsstreitigkeiten zu verschiedenen Aspekten dieses
Gebietes, namentlich aber in Eingruppierungsstreitigkeiten
und Kündigungsstreitigkeiten. Wir haben hierzu eine
Prozesserfahrung von mehreren hundert Verfahren und
vertreten den Arbeitgeber vorwiegend in den höheren
Instanzen, vornehmlich am Landesarbeitsgericht. RA Dr.
Kleinhenz vertritt den Arbeitgeber auch am
Bundesarbeitsgericht und hat dort Erfahrungen im
Revisionsprozessrecht gesammelt.
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