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Arzthaftungsrecht
Hier geht es um die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen geschädigter Patienten und
Angehöriger gegen Ärzte und Krankenhäuser. Dieses
Rechtsgebiet setzt spezielle Rechtskenntnisse, insbesondere
für die Prozessführung vor Gericht, voraus. Ziel ist dabei
insbesondere, dem Arzt einen groben Behandlungsfehler oder
groben Beratungsfehler vorzuwerfen und so eine
Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes herbeizuführen. Immer
wichtiger wird dabei auch die Frage, ob die ärztliche
Behandlung ausreichend vom Arzt dokumentiert wurde oder sich
im speziellen Fall und bei den speziellen Fragestellungen
zur Art und Weise der Behandlung bzw. den Folgen
Dokumentationslücken ergeben, die ebenfalls zu einer
Beweislastumkehr führen können.
Unsere Kanzlei hat auf diesem Rechtsgebiet eine Reihe von
Gerichtsverfahren geführt, die im Ergebnis zumeist
erfolgreich waren.
Wir vertreten dabei nahezu ausschließlich
Patienten. Der Arzthaftungsprozess setzt eine umfangreiche
Vorbereitung voraus. In vielen Fällen ist es zweckmäßig,
zunächst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen (z. B. bei
der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern), da
ein Arzthaftungsprozess praktisch ohne die vorherige
Begutachtung der Behandlung und ihrer Folgen durch
Sachverständige nicht geführt werden kann. Das
Schlichtungsverfahren bietet außerdem die Möglichkeit, dass
eine Entschädigung ohne Gerichtsverfahren gezahlt wird.
Sollte ein solches Schlichtungsverfahren nicht vorausgehen
und eine gütliche Einigung nicht außergerichtlich erreichbar
sein, so ist in vielen Fällen eine Prozessführung nur
möglich, indem ein privater Sachverständiger die Frage eines
ärztlichen Behandlungsfehlers und/oder Beratungs- bzw.
Dokumentationsfehlers vorher begutachtet. Dies kostet
natürlich Geld, was der Patient zunächst aufbringen muss. Es
besteht die Möglichkeit, bei erfolgreicher Prozessführung,
diese Kosten zurückzuerhalten, wenn, wie häufig üblich, ein
Klagevortrag ohne vorherige Begutachtung durch den
Privatsachverständigen nicht möglich war.
Auf Grund der intensiven Vorbereitung von Gerichtsverfahren
arbeiten wir in diesen Fällen häufig auf der Basis von
Zeitgebührenvereinbarungen. Unser Stundensatz beträgt dabei
im Schnitt € 140,00 bis € 180,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Dadurch ist andererseits eine optimale Bearbeitung der
Angelegenheit gewährleistet.
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