Öffentliches und
privates Baurecht
Im öffentlichen Baurecht geht es insbesondere um die
Frage der Zulassung, sprich Genehmigung, von Bauvorhaben
durch die Baugenehmigungsbehörden.
Im privaten Baurecht geht es um Streitigkeiten zwischen
den am Bau Beteiligten, vornehmlich zwischen dem Bauherrn
und den beteiligten Baufirmen oder dem Bauherrn und dem
Architekten oder Ingenieur oder zwischen Baufirmen
untereinander. Namentlich zu nennen sind die
Rechtsstreitigkeiten wegen Geltendmachung von
Vergütungsforderungen durch Baufirmen und Architekten oder
Ingenieure gegen den Bauherrn oder untereinander oder
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Baumängeln durch den Bauherrn.
Beide Materien setzen Spezialkenntnisse, insbesondere der
aktuellen Rechtsprechung, aber auch technisches und
wirtschaftliches Verständnis sowie taktisches Geschick
voraus.
Unsere Kanzlei kann auf diesen Gebieten eine hohe
Prozesserfahrung aufweisen. Namentlich im privaten Baurecht
haben wir bislang eine Reihe von kleinen und mittleren
Bauunternehmen bis hin zu Großunternehmen vor Gericht
vertreten und dabei ein breites Spektrum von Rechtsproblemen
erfahren und unsere prozessuale Taktik ausgebildet und
verfeinert.
Wir vertreten auch hier durch alle Instanzen,
ausgenommen am Bundesgerichtshof in Zivilsachen, wo
lediglich dort zugelassene Anwälte auftreten dürfen. Dort
arbeiten wir mit den am BGH zugelassenen Rechtsanwälten Dr.
von Mettenheim/Dr. Messer zusammen.
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