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Gesellschafts- und
Handelsrecht
Im Gesellschaftsrecht geht es vor allem um die Gründung
und Veränderung von Handelsgesellschaften, aber auch um
Rechtsbeziehungen innerhalb der bürgerlich-rechtlichen
Gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
oder die Partnerschaftsgesellschaft. Vielfach spielen Fragen
des GmbH-Rechts eine Rolle, da diese Gesellschaftsform bei
den Handelsgesellschaften am weitesten verbreitet ist.
Im Handelsrecht geht es speziell um die Frage von
Rechtsverhältnissen aus Handelsbeziehungen, sprich den
Rechtsverhältnissen zwischen Kaufleuten, insbesondere um die
Frage der Geltendmachung von Kaufpreis- oder
Leistungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen aus
Vertragsverletzung.
Wir sind im Gesellschaftsrecht zu einem Großteil
außergerichtlich tätig und fertigen hier Vertragsentwürfe
für die Gründung von Unternehmen (wie GmbH, GmbH & Co. KG,
OHG, KG, GmbH & Still etc.) oder für die Veränderung solcher
Unternehmen (Novellierungen) an.
Daneben beraten wir die
Handelsgesellschaften in Fragen des Gesellschaftsrechts, wie
der Aufnahme und dem Ausscheiden neuer Gesellschafter, den
Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, der
Vertretung der Gesellschaft, der Beschlussfassung der
Gesellschafter, der Gewinn- und Verlustfragen der
Gesellschaft usw. Hierbei ist es in der Regel unerlässlich,
auch steuerliche Gesichtspunkte mit einzubeziehen. Wir
bieten also Komplettlösungen an. Dabei arbeiten wir nach
Wunsch des Mandanten mit seinem Steuerberater zusammen oder
ziehen einen eigenen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, mit
dem wir zusammenarbeiten, zur Lösung des Problems hinzu.
Auch im Handelsrecht liegt ein Großteil unserer Arbeit auf
dem außergerichtlichen Sektor, namentlich in der Anfertigung
von Verträgen, die die Leistungsbeziehungen zwischen
Handelsgesellschaften regeln. Wir vertreten unsere Mandanten
aber auch in Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten bis in
alle Instanzen, ausgenommen den Bundesgerichtshof in
Zivilsachen. Dort arbeiten wir mit den Rechtsanwälten Dr.
von Mettenheim/Dr. Messer zusammen.
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