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Immobilien-/Privates Bau-/Gewerbemietraumrecht
Im Immobilienrecht geht es um den Kauf und Verkauf von
Grundstücken, Gewährleistung bei Mängeln etc., um Eintragung von
Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Reallast sowie um
die Abwehr von Störungen, sei es durch Lärm oder durch Übergriffe
usw.
Im privaten Baurecht geht es um Streitigkeiten zwischen den am
Bau Beteiligten, vornehmlich zwischen dem Bauherrn und den
beteiligten Baufirmen oder dem Bauherrn und dem Architekten oder
Ingenieur oder zwischen Baufirmen untereinander. Namentlich zu
nennen sind die Rechtsstreitigkeiten wegen Geltendmachung von
Vergütungsforderungen durch Baufirmen und Architekten oder
Ingenieure gegen den Bauherren oder untereinander oder
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von
Baumängeln durch den Bauherrn.
Im Gewerbemietraumrecht geht es
häufig um tatsächliche oder vorgeschobene Mängel. Der Mieter mindert
die Miete und beruft sich dafür auf Mängel. In anderen Fällen will
der Mieter aus seinem Mietvertrag vorzeitig heraus. Ansatzpunkt
dafür kann die nicht gehörige Beachtung der Schriftform beim
Mietvertrag, Mietvertragsergänzungen, Anlagen etc. sein. In allen
Rechtsgebieten verfügen wir über langjährige gerichtliche und
außergerichtliche Erfahrungen. Das Immobilienrecht bringt laufend
Fälle mit zahlreichen Einzelproblemen mit sich. Der Bauboom Anfang
der 90er Jahre führte zu unzähligen Baurechtsstreiten in allen
Variationen.
Im Gewerbemietraumrecht vertreten wir u. a.
Einkaufscenter genauso wie einen namhaften Filialisten mit rd. 80
Filialen deutschlandweit.
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