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Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um die effektive
Strafverteidigung unserer auf wirtschaftlichem Gebiet
tätigen Mandanten.
Vornehmlich verteidigen wir
GmbH-Geschäftsführer, denen beispielsweise
Insolvenzverschleppung oder das Nichtabführen von
Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen wird.
Hierzu sind
spezielle Kenntnisse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
des GmbH-Geschäftsführers erforderlich, über die unsere
Kanzlei verfügt. Selbstverständlich verfügen wir auch über
solche Kenntnisse auf zivilrechtlichem Gebiet, wo wir
Krankenversicherer vertreten, die GmbH-Geschäftsführer wegen
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen persönlich
in die Haftung nehmen. Insoweit kennen wir also beide
Perspektiven.
Ziel der Verteidigung ist es dabei
vornehmlich, Strafverfahren möglichst ohne
Gerichtsverhandlung zu beenden. Soweit dies nicht gelingt,
erfordert das Auftreten vor Gericht eine besonders intensive
Vorbereitung und Befassung mit der Materie, um erfolgreich
verteidigen zu können und das Verfahren insbesondere ohne
Urteil zu beenden.
Wir arbeiten auf diesem Sektor entweder auf Grund
Vereinbarung von Pauschalgebühren, die anhand des Umfanges
des Falles besonders zu vereinbaren sind, oder auf der Basis
einer Zeitgebührenvereinbarung mit einem Stundensatz von in
der Regel € 140,00 bis € 180,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche rechtlichen
Angelegenheiten mittelständischer Unternehmen. Wir beraten das
mittelständische Unternehmen bei Firmengründung, Firmenverkauf etc.
Wir fertigen Verträge mit Mitarbeitern, den Lieferanten des
Unternehmens, den Kunden des Unternehmens, den Vertriebsmittlern.
Wir vertreten das Unternehmen vor den Gerichten in
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, beim Forderungseinzug, bei der
Auseinandersetzung mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften usw.
Das Bank- und Bürgschaftsrecht ist in den 90er Jahren durch
grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verändert worden.
Während früher nahezu ausnahmslos ein Bürge aus der von ihm
übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen werden konnte, sind
heute zahlreiche Bürgschaften sittenwidrig, da sie den Bürgen
überfordern. Banken haben nicht unerhebliche Beratungs- und
Belehrungspflichten. Dies betrifft sowohl die Geldanlage als auch
die Kreditvergabe. Besondere Pflichten treffen die Bank, wenn sie in
laufender Geschäftsbeziehung zu ihrem Kunden steht und der Kunde ein
mittelständisches Unternehmen, bspw. einen Überbrückungskredit
benötigt, um nicht insolvent zu werden. Begeht die Bank hier einen
Fehler, kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht.
Wir bieten unseren Mandanten Beratungsverträge an. Gegen Zahlung
einer monatlichen Pauschale oder nach Stundensätzen kann sich der
Mandant laufend Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei uns
einholen. Die Rechtsanwaltskanzlei wird quasi zur Rechtsabteilung
des mittelständischen Unternehmens. Pauschalbeträge werden
individuell ausgehandelt. Entscheidend sind der durchschnittliche
Beratungs- und Vertretungsbedarf des Unternehmens im Monat. Dieser
wird durch eine feste Pauschale abgegolten. Wird das Zeitkontingent
überschritten, wird nach vereinbartem Stundensatz abgerechnet. Nach
Vereinbarung kann auch generell auf Zeithonorar abgerechnet werden,
so dass immer der konkrete Arbeitsanfall berechnet wird.
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